Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendung

Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder mit dem Verkäufer/Vermieter gemäß Angebot.

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben erfolgen aufgrund der uns vomVerkäufer/Vermieter oder von anderen Auskunftbefugten erteilten Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Haftung für die Bonität benannter Interessenten können wir nicht übernehmen. Eine Überprüfung der Bonität erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Absprache mit uns.

3. Provision

An Provision sind bei Vertragsschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu bezahlen; mangels einer ausdrücklichen Angabe zur Provisionshöhe gelten die folgenden Provisionssätze:

1. Bei Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beträgt die Maklercourtage

(1) 3,57 % (inkl. 19% MwSt) des protokollierten Kaufpreises, zahlbar vom Käufer
(2) 3,57 % (inkl. 19% MwSt) des protokollierten Kaufpreises, zahlbar vom Verkäufer

2. Bei Kauf von Grundstücken, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeliegenschaften beträgt die Maklercourtage 5,95 % (inkl. 19% MwSt) des protokollierten Kaufpreises, zahlbar vom Käufer

(1) Bei Wohnmietverträgen übernimmt der Vermieter die Courtage von 2 Monatskaltmieten zuzügl. gesetzlicher MwSt
(2) Bei Gewerbemietverträgen bis zu fünf Jahren Dauer, 3 Monatskaltmieten zuzügl. gesetzlicher MwSt, zahlbar vom Mieter.

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.

4. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das im Angebot genannte Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Erhalt unseres Angebotes mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit unserer Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger den Hauptvertrag über das angebotene Objekt abschließt. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.

5. Vertraulichkeit

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder der vereinbarten Provision gegebenenfalls zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Schadenersatzanspruch ist bei wirksamem Zustandekommen des Geschäfts zwischen Eigentümer/Vermieter und Drittem fällig.

6. Tätigkeit für andere Vertragspartner

Wir sind - unter Wahrung der jeweiligen Interessen - berechtigt - auch provisionspflichtig - auch für andere Vertragspartner tätig zu werden.

7. Abweichende Geschäfte

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein andereszustande kommt (z.B. Kauf statt Miete, Mietkauf statt Kauf, etc.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten abweicht.zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete, Mietkauf statt Kauf, etc.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten abweicht.

8. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung anerkannt, nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und - gegenüber Vollkaufleuten - Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main. Sämtliche Vereinbarungen und Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht.

10. Änderungen des Vertrages

Änderungen der vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernis.

11. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Interesse wirtschaftlich am nächsten kommt und im Übrigen dem Vertragszweck nicht.

Veltins Immobilien GmbH

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